- Mindestlohn
- Einen allgemein geltenden gesetzlichen M. gibt es in Deutschland nicht. Doch gibt geltende Rechtsgrundlage zur Einführung eines gesetzlichen M., nämlich das Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen vom 11.1.1951 (BGBl I 17) m.spät.Änd. Dieses Gesetz räumt aber der Regelung von Entgelten und sonstigen Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge den Vorrang ein und lässt die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen nur unter bestimmten Voraussetzungen zu, u.a., wenn eine Regelung von Entgelten oder sonstigen Arbeitsbedingungen durch Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages nicht erfolgt ist. Das Gesetz ist bisher nicht angewandt worden.
Lexikon der Economics. 2013.